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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen MINT GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Agentur- und Kommunikations- und Entwicklungsleistungen im B2B Bereich

zwischen

MINT GmbH
Arnoldstraße 13 e/f
47906 Kempen,

(nachfolgend „Verwender“, „wir“ oder „uns“ genannt)

und Ihnen

(nachfolgend „Partner“, „Ihr“ oder „Sie“ genannt).

(2) Diese AGB richten sich an Unternehmen/Unternehmer (§14 BGB), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) „Verbraucher“ sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind, die einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen, freiberuflichen, öffentlichrechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

(4) „Unternehmer“, sind Sie, wenn Sie eine natürliche Person sind oder einen Vertragsschluss für eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft tätigen, die bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen, selbständigen, öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

(5) Diese AGB gelten auf allen unseren Plattformen. „Plattformen“ sind alle unsere Vertriebs- und Operationskanäle und -dienste. Insbesondere sind es alle unsere Räumlichkeiten; alle unsere physischen oder elektronischen Unterlagen wie E-Mails, Auftragsdokumente oder Informationsmaterialien; alle unsere Vertriebsflächen sowie unsere Webseiten oder Apps und unsere Profile auf Webseiten oder Apps unserer Partner. 

(6) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende AGB werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Etwas anderes kann gelten, soweit in diesen AGB in Einzelfällen etwas anderes bestimmt ist. Soweit in eine andere Sprache als Deutsch übersetzte Rechtstexte oder Dokumente bestehen, sind die deutschen Rechtstexte oder Dokumente rechtlich verbindlich und damit anwendbar – die übersetzten Rechtstexte oder Dokumente dienen alleine zum besseren Verständnis. 

(7) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit einer Leistung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus einer Bestellung bzw. Beauftragung sowie den dazugehörigen Anlagen, unserer Bestätigung, unserer Annahme sowie ergänzend, soweit dort nicht geregelt, aus diesen AGB. Diese AGB finden auch auf spätere Bestellungen bzw. Beauftragungen Anwendung, die Sie während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit abgeben, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind andere AGB einbezogen worden. 

(8) Mit Ausnahme schriftlicher Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden elektronisch oder digital erstellte Dokumente oder Unterlagen schriftlichen Dokumenten oder Unterlagen gleichgestellt. 

(9) Diese AGB gelten auch für andere, zwischen Ihnen und uns geschlossenen Verträge, soweit keine speziellen, auf die andere Vertragsart bezogenen AGB vorliegen und Klauseln dieser AGB inhaltlich Anwendung finden können.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Wir erbringen Agentur- und Kommunikations- und Entwicklungsleistungen, insbesondere im B2B Bereich und Beratungs + Vermittlungsleistungen 

(2) Maßgeblichfür den Umfang unserer Leistung ist im Einzelfall:

  • Ihre Bestellung bzw. Ihr Auftrag, egal über welche unserer Plattformen Sie sie abgeben, insbesondere bei einer Online-Bestellung (beispielsweise die Leistungsbeschreibung im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Bestellvorgangs, auf der Webseite oder der App) oder in Textform (beispielsweise die Bestell- bzw. Auftragsunterlagen samt Anhängen, unabhängig davon, ob in Papierform oder elektronisch per E-Mail)

§ 3 Vergütung und Durchführung

(1) Wir erhalten für unsere Leistungen eine Vergütung nach:

  • Ihrer Bestellung bzw. dem Auftrag nach dem Paragrafen über den Leistungsumfang

(2) Wir verpflichten uns, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu Erbringen. Geschuldet ist bei Leistungen, die nicht in einer Werkverpflichtung liegen, nicht die Herbeiführung eines Leistungserfolges. Eine rechtliche oder steuerliche Prüfung der Leistung bzw. des Leistungs­ergebnisses wird von uns nicht vorgenommen – insbesondere bleiben Sie verantwortlich für die Einhaltung von Rechten Dritter oder öffentlicher Rechtsvorschriften.

(3) Bei der Durchführung unserer Tätigkeit sind wir etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung unserer Leistungen, den Ort der Leistungs­erbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Wir werden bei der Einteilung der Tätigkeitszeiten diese selbst in der Weise festlegen, dass der Leistungszweck effektiv erreicht wird. Die Abstimmung und Koordination der Leistungserbringung mit Ihnen erfolgt zum Zweck der Effektivitäts­steigerung.

(4) Sie leisten über das Honorar nach Abs. 1 hinaus Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen des Verwenders. Das Honorar erhöht sich um Neben­kosten wie Anfahrtskosten, Bankgebühren, Büromaterial, Kommunikationskosten, Materialkosten, Reisekosten. Für jeden Anfahrtskilometer werden 0,40 € berechnet.

(5) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dritte, insbesondere als Subunternehmer einzuschalten.

(6) Soweit Fremdleistungen (beispielsweise Lizenzen, Software, Teile) von Drittanbietern im Einzelvertrag oder auf eine andere Weise ausgewiesen wurden, insbesondere von uns mit Ihnen zur Erfüllung unserer Leistung abgesprochen wurden, werden wir von Ihnen bevollmächtigt, diese in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten gemäß den Bedingungen des Herstellers/Lieferanten oder deren Vertriebspartner zu beschaffen oder zu vermitteln. Sie werden alle einschlägigen Bedingungen für Fremdleistungen beachten (einschließlich OpenSource, Freeware oder Creative Commons Bedingungen) und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. Wir sind nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. Wir sind berechtigt, für die Beauftragung und Koordination von Fremdleistungen eine angemessene ServiceFee (regelmäßig 15% der Fremdleistung) zu verlangen. 

(7) Wir sind berechtigt, Dritten gegenüber als Ihr Vertreter aufzutreten. 

(8) Wünschen Sie sich eine nachträgliche Änderung einer Leistungsbeschreibung, werden Sie uns die geänderten Vorstellungen möglichst früh in konkreter und prüffähiger Form einer Veränderung des Briefings mitteilen. Wir dürfen bei Vorliegen einer Veränderung des Briefings die Leistungserbringung einstellen. Widersprechen Sie der Leistungs­einstellung, setzen wir die ursprüngliche Leistungserbringung fort. Wir prüfen die Veränderung des Briefings überschlägig im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit und zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand. Ist uns der Mehraufwand ohne weiteres bezifferbar, teilen wir ihn Ihnen mit; ist nach unserem Ermessen eine zu vergütende Prüfung notwendig, schätzen wir den damit verbundenen Mehr­aufwand. Sie entscheiden unverzüglich, ob Sie eine vergütungspflichtige Prüfung wünschen. Sie und wir führen zeitnah nach Abschluss der Prüfung eine Entscheidung über die Durchführung der Veränderung des Briefings herbei; eine entsprechende Verschiebung von Terminen geht zu Ihren Lasten. Bis zur Einigung oder bei ihrem Unterbleiben bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt. 

(9) Für Einsätze, die werktags (Montag – Freitag) zwischen 20:00 Uhr – 6:00 Uhr (CET/CEST) erfolgen, werden die gebuchten und abrechenbaren Aufwände mit dem Faktor 1,5 multipliziert. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden diese mit dem Faktor 2,0 multipliziert. Von Ihnen gewünschte Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten sind von Ihnen vor Auftragserteilung anzufordern und uns zu bestätigen.

(10) Eine Abrechnung der Leistungen zum Festpreis ist möglich, sofern die zu erbringende Leistung eine Leistung darstellt, die als Gewerk erbracht und durch den sie ab­ge­nommen werden kann. Sofern eine Leistung zum Festpreis erbracht wird, sind wir nicht zu einer Schätzung oder Dokumentation der Aufwände verpflichtet. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Reisekosten und Spesen anders als bei anderen Ab­rechnungs­arten in einem Festpreis enthalten. 

(11) Wird eine Leistung vertragsgemäß kostenfrei erbracht, wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit so erzielter Ergebnisse – mit Ausnahme daraus entstehender Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz – keine Haftung übernommen. Die inhaltliche Überprüfung obliegt Ihnen. 

(12) Wird eine Leistung vertragsgemäß unter Anwendung von“Künstlicher-Intelligenz” bzw. AI-Tools wie Open-AI GPT-3 oder Open-AI GPT-4 erbracht, wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit so erzielter Ergebnisse oder mögliche Rechtsverletzungen durch die Verwendung solcher Tools – insbesondere für die Wahrung von Rechten dritter wie Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechte – keine Haftung übernommen. Die Erbringung entsprechender Leistungen erfolgt ausschließlich durch das AI-Tool und wird weder im Prozess noch im Ergebnis von uns überprüft. Die rechtliche sowie inhaltliche Überprüfung obliegt Ihnen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Wenn wir unsere Leistungen auf unseren Plattformen präsentieren, geben wir kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Bei der Präsentation handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Darbietung. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmen/Unternehmern (§ 14 BGB), nicht jedoch mit Verbrauchern (§ 13 BGB) oder Letztverbrauchern i.S.d. PangV.

(2) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Kostenvoranschlags- und Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden. Unsere schriftlichen Angebote sind für die Dauer von 30 Tagen hinsichtlich der wesentlichen Bedingungen als feste Vertragsangebote anzusehen. Hiernach sind sie freibleibend. Sollten wir eine Kostensteigerung feststellen, werden Sie hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Sie gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von einer Woche schriftlich und begründet Widersprechen.

(3) Preisangaben im Angebot oder Kostenvoranschlag für Gestaltungsleistungen beinhalten bereits eine einmalige Autorenkorrektur. Die Korrekturstufe ist

  • bezüglich Änderungen des Textes (z. B. Neu-/Umformulierungen, Anpassung sowie Entfernen/Hinzufügen von Textpassagen) beschränkt auf 10 % des Gesamttextvolumens;
  • bezüglich Änderungen des Layouts (z.B. Austausch/Bearbeiten von Bildmaterial) beschränkt auf 10 % des gesamten Bildumfangs. Darüber hinausgehende Korrekturen werden seitens dem Verwender nach Absprache mit dem Partner aufwandsbezogen abgerechnet.

(4) Für Präsentationen, Pitches, Angebote, Kostenvoranschläge oder alle anderen, den Vertragsschluss vorausgehenden physischen Dokumente oder Gegenstände sowie digitalen Inhalte, insbesondere, wenn sie kostenfrei sind, gehen, möglicherweise in Abweichung von übrigen Rechte­übergangs­bestimmungen, keine Rechte auf Sie über. Wir bleiben vollständiger Rechteinhaber. Sie sind nicht berechtigt, diese oder Teile davon zu nutzen, zu verwerten oder auf jede andere Weise zu gebrauchen.

(5) Durch Sie abgelehnte und/oder nicht zur Ausführung gelangte Vorschläge oder Entwürfe sind auch ohne Nutzung durch Sie honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfs-Honorar). Eine spätere Nutzung durch Sie setzt in jedem Fall unsere schriftliche Zustimmung voraus.

(6) Eine rechtsverbindliche Bestellung bzw. Beauftragung können Sie auf jede Weise abgeben, die unsere Plattformen anbieten oder wir Ihnen im Einzelfall vorschlagen. Insbesondere können Sie sie wie folgt abgeben:

  • Indem Sie einen Bestellungs- bzw. Beauftragungs-Button/Knopf auf unseren Plattformen anklicken, insbesondere auf unseren Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter.
  • Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen über jeden gängigen Kommunikationskanal wie E-Mail, Post, Fax oder unsere Social-Media-Profile zusenden oder auf ein von uns an Sie über einen vorgenannten Kommunikationskanal zugesandtes Vertragsabschlussangebot annehmend antworten.
  • Indem Sie uns ausgefüllte Auftrags- bzw. Vertragsunterlagen übergeben – beispielsweise in unseren oder Ihren Räumlichkeiten oder Vertriebs­flächen, auf Messen, Informations- oder Werbeveranstaltungen oder bei jeder anderen Gelegenheit.
  • Indem Sie Ihre Bestellung bzw. Beauftragung schriftlich oder mündlich in unseren Räumlichkeiten oder Vertriebsflächen abgeben.

(7) Mit der Beauftragung bzw. Bestellung stimmen Sie zudem diesen AGB und der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung verbindlich zu.

(8) Sie sind an die Beauftragung bzw. Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Beauftragung bzw. Bestellung gebunden.

(9) Wir können den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. Auftrages

  • per E-Mail an die von Ihnen angegebene oder genutzte E-Mail-Adresse bzw. per Nachricht innerhalb unserer Plattformen, insbesondre innerhalb unserer Webseiten und Apps sowie unseren Profilen auf Webseiten und Apps Dritter
  • mit Bestätigungsschreiben per Brief oder durch Übergabe
  • im Fall einer Bestellung oder Beauftragung in unseren Räumlichkeiten oder Vertriebsflächen, mündlich oder durch die Aushändigung einer Quittung oder jeglichen schriftlichen Bestätigung

bestätigen. In der Bestätigung liegt keine verbindliche Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(10) Wir bestätigen die Bestellung bzw. Beauftragung grundsätzlich selbst. Allerdings kann auch ein Dritter in unserem Namen eine Bestätigung abgeben, wenn Sie unsere Leistung auf Plattformen Dritter - insbesondere einer Webseite oder App eines Dritten – bestellt bzw. beauftragt haben, auf der wir ein Profil unterhalten.

(11) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn wir

  • die Bestellung bzw. Ihren Auftrag ausdrücklich annehmen.
  • mit der Leistungserbringung beginnen.
  • eine Rechnung stellen.
  • die Leistung – ganz oder teilweise – erbringen.

Die Annahme kann gleichzeitig mit der Bestätigung erfolgen.

(12) Erhalten wir nach Durchführung der Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung Ihrer Vermögens­verhältnisse oder eine ungünstige Auskunft über ein wirtschaftliches Verhalten und/oder Zahlungsweise und/oder über andere Umstände, die darauf schließen lassen, dass unser Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit gefährdet sein könnte, so steht uns ein Leistungs­ver­weigerungsrecht zu, bis die Zahlung vollständig bewirkt wurde oder Sie eine ausreichende Sicherheit bestellen. Wird die Zahlung nicht fristgemäß bewirkt oder keine Sicherheit bestellt, haben wir ein sofortiges Rücktrittsrecht. Unsere weiteren Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

(13) Bestehen mehrere Vertragspartner oder ist der Vertragspartner eine Personengesellschaft, haften Sie bzw. die Gesellschafter der Personen­gesellschaft für unsere Forderung als Gesamtschuldner. Wir sind berechtigt, uns bei der Vertragsdurchführung auf die Weisungen und Informationen eines einzelnen Vertragspartners bzw. Gesellschafters einer Personengesellschaft zu stützen, insbesondere ohne dies mit den übrigen Vertrags­partnern bzw. Gesellschaftern einer Personengesellschaft abzusprechen, soweit nicht ein anderer schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch berechtigt uns zur Beendigung des Vertrags auf Grundlage und mit den Folgen einer fehlenden Mitwirkung.

§ 5 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Amtsgebühren, Stundenhonorar

(1) Die von uns angegebenen Preise sind – soweit im Einzelfall nichts anderes präsentiert oder vereinbart wurde – Nettopreise ohne die Umsatzsteuer zuzüglich anfallender Nebenkosten.

(2) Unsere Vergütung wird – soweit keine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und uns besteht – nach Abschluss des Vertrages und vor der jeweiligen Leistungserbringung und bei einem Werkvertrag nach Erhalt der Lieferung bzw. der Abnahme oder ersatzweiser Vollendung des Werkes fällig. Abweichend hiervon sind wir berechtigt, bereits vor vollständiger Leistungserbringung Abschlagszahlungen auf die Auftragssumme zu vereinnahmen. Danach sind

  • ein Drittel der Auftragssumme zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch Sie zu entrichten,
  • ein weiteres Drittel der Auftragssumme bei Freigabe der von uns gefertigten Entwürfe durch Sie,
  • sowie ein weiteres Drittel nach Abnahme unserer Leistungen durch Sie.

Die Vergütung bzw. Abschlagszahlung ist sofort nach Versand unserer Rechnung (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Unterbleibt die Zahlung, tritt Zahlungs­verzug ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Der Verzugszins gegenüber Verbrauchern beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

(3) Wir ermöglichen Ihnen die Nutzung verschiedener Zahlungsdienste und -möglichkeiten. Sie können zur Zahlung jeden von uns bereitgestellten Zahlungs­weg nutzen, insbesondere

  • auf ein von uns angegebenes Konto überweisen,
  • uns eine Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschriftmandat erteilen,
  • uns per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen,
  • uns über eine Plattform Dritter bezahlen (beispielsweise Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore),
  • oder uns über einen von uns angegebenen Zahlungsdienstleister (beispielsweise PayPal) bezahlen,

jeweils, sofern wir eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit anbieten. Wir behalten uns vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein auszuschließen oder im Nachgang zu ergänzen.

(4) Sie nehmen die Zahlungsleistung eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch, indem Sie auf den Button des Zahlungsdienstleisters während des Bestell­prozesses von Leistungen klicken. Sie werden auf die entsprechende Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters geführt. Sie nehmen die Zahlungsleistung einer dritten Plattform wie Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore in Anspruch, indem Sie unsere App über ihn runterladen. Wir stellen hinsichtlich der Zahlung nur den Zugang zur Seite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters oder der Plattform bereit, werden aber nicht Vertragspartei. Meistens ist es zur Nutzung von Zahlungsdiensten eines Zahlungsdienstleisters oder der Plattform erforderlich, ein Vertragsverhältnis mit dem entsprechenden Zahlungsdienstleister einzugehen.

Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.

(5) Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung, eines SEPA-Lastschriftmandats oder der Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Aufträge.

(6) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, sowie dann, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(7) Sie dürfen nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(8) Für den Fall, dass auf eine unserer Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht gezahlt wird, sind wir berechtigt, ein Inkassobüro (z.B. Creditreform) mit dem weiteren Einzug der fälligen Forderung zu beauftragen. Sie willigen mit Vertragsunterschrift ein, dass wir die zum Einzug der Forderung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro (z.B. Creditreform) übermitteln und das Inkassobüro (z.B. Creditreform) zur Speicherung und Verarbeitung der Daten berechtigt ist. Insbesondere werden Name und Anschrift, Vertragsdatum, sowie Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und das Fälligkeitsdatum übermittelt.

(9) Gebühren ( jegliche Ämter, Behörden o. ä.), Honorare oder sonstige Zahlungsansprüche anderer aus der Leistungserbringung resultierender Zahlungssachverhalte sind nicht im Preis enthalten und werden von Ihnen gesondert und gegenüber den jeweiligen Stellen bzw. Personen entrichtet.

(10) Die Abrechnung eines Stundenhonorars erfolgt im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden). Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet. Bei pauschalierten Stundenpaketen oder Zeitkontingenten für die Gesamtleistung oder bestimmte Leistungsabschnitte kommt es nach Abschluss der Gesamtleistung oder des Leistungsabschnitts zu einem Verfall nicht verbrauchter Stunden. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Übernahme der Stunden in eine andere Gesamtleistung oder ihre Auszahlung bei erfolgter Zahlung.

(11) Die Parteien haben das Recht, die Höhe der Vergütung für die Leistungen im Wege des Benchmarkings zu vergleichen. Zu diesem Zweck werden die Parteien mindestens alle 2 Jahre zusammenkommen, um zu überprüfen, ob die Vergütung billigerweise den Erwartungen der Parteien entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Parteien die Höhe der Vergütung an das marktübliche Preisniveau anpassen. Dies kann insbesondere dadurch erfolgen, dass Wettbewerber der Parteien Konkurrenzangebote einreichen. Sollten sich die Parteien daraufhin nicht auf eine angepasste Vergütung einigen können, so wird die Höhe der Vergütung durch einen von den Parteien bestimmten neutralen Dritten unter Berücksichtigung des marktüblichen Preisniveaus festgesetzt. Die Parteien werden diesen neutralen Dritten sowie die Aufteilung von dessen Vergütung in einer gesonderten Anlage (Vergütung) festhalten.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – mit der Absendung der Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung des Verwenders an den Kunden.

(2) Der geschlossene Vertrag läuft – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – auf unbestimmte Zeit. Sofern es sich beim geschlossenen Vertrag um einen Werkvertrag handelt, läuft er – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – bis zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht.

(3) Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit fortlaufend

  • bei einer Mindestvertragslaufzeit zwischen 13 und 24 Monate um 12 Monate
  • bei einer Mindestvertragslaufzeit bis 12 Monate um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit

wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.

(4) Kündigen wir aus wichtigem Grund, so sind Sie verpflichtet, uns die Kosten und Vergütungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin von uns geleisteten Dienste sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung.

(5) Die Kündigung kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.

(6) Sollten zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung von uns geschuldete Leistungen noch nicht erbracht worden sein, so sind wir von unserer Leistungspflicht frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich den Umfang der noch zu erbringenden Leistungen.

§ 7 Beanstandungen, Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Sie prüfen und testen die Ihnen übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; wir können dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind. Sie stellen sicher, dass unsere Leistungen nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen uns etwas anderes abgestimmt wurde. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklären Sie unverzüglich und in Textform die Abnahme. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen. Erklären Sie innerhalb von einem Monat nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht oder haben Sie innerhalb dieser Zeit gegenüber uns keine wesentlichen Mängel gerügt, gelten unsere Leistungen oder Teilleistungen als abgenommen.

(2) Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Technischen Daten im Angebot oder dem Vertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung.

(2) Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Etwaige Gewähr­leistungs­ansprüche des Kunden verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist.

(3) Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,

  • bwenn Sie ohne vorherige Zustimmung Änderungen an unseren Leistungen vorgenommen haben,
  • wenn Sie Anleitungen oder Hinweise nicht befolgt haben bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt haben
  • oder wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.

(4) Sie melden Mängel nach Möglichkeit schriftlich und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Sie unterstützen uns im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewähren Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.

(5) Bei Vorliegen eines Mangels können wir nach einer gemäß pflichtgemäßen Ermessen zu treffender Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Ihre weitergehenden Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Die von der Agentur gelieferten Druckerzeugnisse können eine Abweichung von +/- 1,0 mm bis 1,5 mm im Format haben, ohne deshalb mangelhaft zu sein. Papier und Folie unterliegen einer Toleranz von +/- 10% auf Gewicht und Stärke. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die absolute Haltbarkeit der Farben.

(7) Hinsichtlich Aufträgen, die die Erstellung eines digitalen oder analogen Proofverfahrens zum Gegenstand haben, ist der Kunde gem. den § § 377, 381 HGB verpflichtet, offensichtliche Mängel des Proofs unverzüglich der Agentur anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Mit Ablauf der Rügefrist bzw. bei nicht erfolgter Rüge gilt der Proof als mangelfrei.

§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Wir werden Ihnen mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist.

(2) Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfs oder Teilen davon in einem anderen als zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Format oder für andere Werbemittel (z.B. Plakatentwurf für Prospektgestaltung).

(3) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei uns.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Ihnen an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(5) Soweit zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch uns Nutzungs-oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte betreffend) erforderlich sind, holen wir diese Rechte und Zustimmungen Dritter in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung ein, wenn Sie dies wünschen. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zu Ihrem Lasten. Sie tragen auch eventuelle Beiträge an die Künstlersozialkasse.

(6) Soweit wir Bild- und Textrechte entsprechend § 13 Ziff. 5 von Dritten einholen, gelten diese nur für den jeweiligen Auftrag.

(7) Für die Einholung von Nutzungsrechten bzgl. offener Quellcodes (z.B. für Websites, Content-Management-Systemen, Applikationen) sind Sie selbst verantwortlich.

(8) Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses vollzogenen Zwischenschritte und eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere offene Daten (InDesign, Illustrator, Photoshop etc.), bleiben, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, unser Eigentum und werden nicht heraus­gegeben. Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich unsere vertraglich festgelegte Leistung abgegolten, nicht jedoch die zur Erreichung des Endergebnisses erforderlichen Zwischenschritte. Sie erhalten die Möglichkeit, durch Zahlung einer zusätzlichen Buy-Out-Gebühr in Höhe von 150 % der ursprünglichen Erstellungskosten, die offenen Daten zu erwerben. Diese Gebühr ist gesondert zu entrichten und ermöglicht Ihnen den Erwerb der Rechte an den genannten offenen Dateien und Betriebsmitteln für die vereinbarten Zwecke unter Berücksichtigung der im Vertrag festgelegten Bedingungen und Konditionen. Die Freigabe offener Daten bezieht sich nicht auf Inhalte Dritter, wie lizenzierte Fotografien, Schriftarten oder allgemeines Stockmaterial, sofern diese Rechte nicht zuvor von Ihnen erworben wurden.

§ 10 Domainhosting/Websiteerstellung

(1) Sofern der Partner über den Verwender eine Internet-Domain registrieren lässt, fungiert der Verwender nur als Vermittler. Der Domain-Vertrag kommt ausschließlich zwischen der Vergabestelle und dem Partner zustande.

(2) Für die tatsächliche Registrierung und Zuteilung der für den Partner beantragten Domain steht der Verwender rechtlich nicht ein. Insbesondere sichert der Verwender nicht zu, dass die für den Partner beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist oder dauerhaft zugunsten des Partners registriert bleibt.

(3) Sollten Dritte gegenüber dem Verwender im Zusammenhang mit der Registrierung, Zuteilung oder Nutzung der Domain durch den Partner eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, stellt der Partner den Verwender von sämtlichen hieraus resultierenden Schäden und Kosten frei.

(4) Die Leistung des Verwenders beschränkt sich bei der Gestaltung von Webseiten auf die reine Gestaltungsleistung ohne Pflegeleistungen der Website. Für die Beschaffung der für die Unterhaltung der Webseite notwendigen Soft- und Hardware einschließlich notwendiger Software-Updates und Software-Upgrades hat der Partner selbst Sorge zu tragen.

§ 11 Musterexemplare

(1) Der Partner räumt dem Verwender das unentgeltliche Recht ein, auf jedem realisierbaren Werbemittel, welches unter Zugrundelegung der Vorschläge und Entwürfe dem Verwender entstanden ist, in angemessener Schriftgröße zu zeichnen und zu Zwecken der Eigenwerbung zu signieren.

(2) Der Verwender ist berechtigt, von ihm geschaffene Liefergegenstände zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen.

§ 12 Nebenkosten

Frachtkosten werden dem Partner stets gesondert berechnet. Die Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Druck- und Prägeplatten oder -walzen, Klischees etc. hat keinen Eigentumserwerb des Kunden zur Folge. Etwaige Musterschutzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Fotonegative verbleiben im Besitz des Zulieferanten dem Verwender.

§ 13 Aufbewahrung

(1) Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse sowie andere eingebrachte Gegenstände werden nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus bis zu maximal zwei Jahren aufbewahrt und anschließend ohne Ankündigung vernichtet.

(2) Der Verwender haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Beschädigung oder Verlust. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind dem Verwender nach angemessener Frist, spätestens jedoch auf Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben.

(3) Elektronische Datensätze sind Zwischenschritte zur Herstellung von Druckformen (Lithos, Druckplatten, etc.). Der Verwender ist nicht verpflichtet, diese über einen Zeitraum von zwei Wochen nach Beendigung des Auftrags hinaus zu speichern, außer im ausdrücklichen Auftrag des Kunden. Eine Haftung im Falle der Zerstörung von Datensätzen durch von dem Verwender nicht beeinflussbare Gegebenheiten (z.B. Materialfehler, Stromausfall, Computerviren etc.) besteht nicht. Die Wiederherstellung zerstörter Datensätze geht zu Lasten des Kunden. Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.

§ 14 Gefahrtragung und Versicherungen

(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht – auch bei frachtfreier Lieferung – spätestens mit der Auslieferung der Leistung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person/Anstalt oder bei Verlassen des Lagers zwecks Versendung auf Sie über. Dies gilt auch für Teilleistungen. Bei Werkleistungen geht die Gefahr unbeschadet der bevorstehenden Regelung mit der Abnahme bzw. ersatzweise Vollendung über.

(2) Der Gefahrenübergang auf Sie erfolgt auch, wenn Sie in Verzug der Annahme sind.

(3) Wird der Versand auf Ihren Wunsch oder aufgrund eines von Ihnen zu vertretenen Umstands verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand­bereitschaft auf Sie über.

(4) Bei Leistungen außerhalb unserer Werke tragen wir keine Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung.

(5) Zeigt sich vor oder während der Reparatur vom Partner angelieferten Teilen, das diese nicht reparaturwürdig sind, oder bei Arbeiten außerhalb unserer Werke, dass einzelne Arbeiten nur in unserem Werk durchgeführt werden können, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen. Wir sind als dann berechtigt, bis zur Einigung über die zu treffenden Maßnahmen die Arbeiten zu unterbrechen oder endgültig zu beenden, wenn binnen einer ange­messenen Zeit eine Einigung nicht herbeigeführt werden kann. In diesem Fall berechnen wir unseren tatsächlichen Leistungsaufwand.

(6) Versicherung gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden und desgleichen erfolgt nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Partners.

(7) Bei der Gestaltung von Online-Medien (z.B. Websites, Microsites, Apps o.ä.) geht die Gefahr mit der Abnahme (§ 5), spätestens aber durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Online-Mediums, auf den Kunden über.

§ 15 Mitwirkungspflicht

(1) Sie werden uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie werden uns beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse unverzüglich mitteilen; Unterlagen, Materialien, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen; uns unverzüglich Weisungen und Freigaben erteilen und uns einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der nicht ausgewechselt wird. Sie werden zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und uns alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Tätigkeitsergebnisse werden von Ihnen überprüft und innerhalb von einer Woche freigegeben. Sie sind von Ihnen insbesondere auf rechtliche, dabei insbesondere auf wettbewerbs-, datenschutz-, marken und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie jegliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen zu prüfen. Wir sind nicht zu einer  entsprechenden Prüfung verpflichtet. Dieser Freigabezeitraum wird kürzer, wenn ein Tätigkeitsergebnis aufgrund einer kürzeren Leistungsfrist eher erbracht werden muss. Bei späterer oder unterbleibender Freigabe gelten sie als von Ihnen genehmigt. Nehmen Sie den von uns vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Vorschlag verbundenen Kostenvoranschlags. Von Ihnen bestellte, analoge oder digitale Probe- bzw. Korrekturabzüge sind von Ihnen zu überprüfen. Für übersehene Fehler oder Qualitätsmängel sind wir nicht gewährleistungspflichtig.

(2) Soweit Sie zur Mitteilung, Bereitstellung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt sind, beispielsweise weil wettbewerbs-, datenschutz-, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße oder jegliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen vorliegen, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Sie versichern Ihre Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Eine entsprechende Überprüfung durch uns wird nicht erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen Ihrer fehlenden Berechtigung gegen uns vorgehen, werden Sie uns auf erstes Anfordern freistellen und uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt uns zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.

(4) Entsteht uns durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Sie stellen uns in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit von Ihnen zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.

§ 16 Leistungsfrist, Höhere Gewalt, Leistungshindernisse

(1) Wir sind – soweit nicht im Einzelfall vereinbart – nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Leistungsfristen – sofern vereinbart – beginnen erst ab Vertragsschluss und frühestens nach Klärung aller auftragsrelevanten Fragen und Einzelheiten über die Vertragsdurchführung, den Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten Zahlungen sowie der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Partners. Von dem Verwender in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, sofern kein konkreter Leistungszeitpunkt bestimmt wurde. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Leistungsfrist wird eingehalten, wenn die Leistung zur Abnahme bereitgestellt oder ersatzweise vollendet bzw. die Leistungsbereitschaft gemeldet wurde. Die Leistung steht unter dem Vorbehalt des korrekten und fristgemäßen Erhalts von Leistungen von Subunternehmern, die bei Vertragsschluss besprochen wurden. Dies gilt nur für den Fall, dass der unterbliebene Leistungserhalt von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungs­geschäfts mit unserem Subunternehmer. Sie werden über die Nicht- oder Späterfüllung durch den Subunternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Wird die Erfüllung oder die Abnahme der Leistung bzw. ersatzweise Vollendung aus Gründen verzögert, die Sie zu vertreten haben, so werden Ihnen die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

(2) Soweit wir an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, von uns nicht zu vertretener Ereignisse gehindert werden und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – unerheblich ob bei uns oder bei Ihnen – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Sub­unter­nehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder Ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die für uns gültige Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, werden wir von der Leistungs­ver­pflichtung frei, ohne dass Ihnen ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse bei Ihnen auf, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für Ihre Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.

(3) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Die an Sie gelieferte, von uns hergestellte oder bei der Herstellung, Reparatur oder sonstigen Leistungshandlung genutzte und an Sie gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.

(2) Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Bei einem besonders hochwertigen Gut, insbesondere ab einem Wert von 10.000,00 €, sind Sie verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Werden Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, sind diese von Ihnen auszuführen oder auf Ihre Kosten in Auftrag zu geben.

(4) Sie benachrichtigen uns unverzüglich in Textform, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wird der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haften Sie für den entstandenen Ausfall.

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch Sie erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag des Verwenders. Das Anwart­schafts­recht des Nutzers an der Sache setzt sich an der abgebildeten Sache fort. Wird die Sache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, wird Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Sache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung erworben. Für den Fall der Vermischung gilt dasselbe. Erfolgt eine Vermischung in einer Art und Weise, die die Hauptsache als Ihr Eigentum begründet, sind Sie dazu verpflichtet uns anteilmäßig Mit- oder Alleineigentum zu übertragen. Unser so entstandenes Eigentum haben Sie ordnungsgemäß zu verwahren. Um unsere Forderungen gegen Sie zu sichern, treten Sie auch diese Forderungen an uns ab, welche Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Diese Abtretung haben wir bereits jetzt angenommen.

(6) Sie sind nur als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn Sie Verbraucher sind. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter­veräußert worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach­kommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 18 Pfandrecht

(1) Sofern wir im Einzelfall für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen haben (werkvertragliche Verpflichtung), gilt: Wegen unserer Forderungen erwerben wir ein Pfandrecht an Ihren, im Rahmen der Vertragsdurchführung in unseren Besitz gelangten Sachen. Es sichert alle Forderungen, die wir gegen Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis haben, infolgedessen wir Besitz an der Sache erhalten haben.

(2) Auf Ihr Verlangen werden wir die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 19 Kommunikation

(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation untereinander erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Sie willigen dazu ein, dass Ihnen Informationen per E-Mail, soweit vorhanden Ihrem Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Weg zugesandt werden.

(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Ihr Risiko. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters sind wir nicht verantwortlich und haften nicht.

§ 20 Urheber- und sonstige Rechte

Wir haben an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten, insbesondere durch geistige Eigentumsrechte, geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen und allen unseren Plattformen veröffentlicht werden, Urheberrechte oder sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 21 Haftung, Freistellung und Aufwendungsersatz

(1) Wir haften gegenüber Ihnen in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden sowie allen übrigen in diesen AGB sowie zwischen uns getroffenen Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsbeschränkungen und Haftungs-, Gewährleistungs- oder Verantwortungsausschlüssen unberührt.

(4) Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen möglicher schuldhafter Verletzungen des Partners gegen seine Pflichten – insbesondere aus diesen AGB – gegen uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern frei. Sie ersetzen uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts-und Anwaltskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Wir haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, insbesondere jegliche Aufwendungen zum Schutz des Vertragsgutes sowie daneben auf eine ortsübliche, angemessene Vergütung.

§ 22 Leistungsort, Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtsstand

(1) Für alle Leistungen aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Kempen vereinbart.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind sowohl Sie als auch wir zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses Kaufleute und haben Sie Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Kempen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Vertragssprache ist, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Deutsch. Jegliche übersetzten Rechtstexte oder Dokumente dienen alleine einem besseren Verständnis. Insbesondere in Bezug auf eine Vertragsabrede als auch auf diese AGB, die Datenschutzbestimmungen oder alle anderen Rechtstexte oder Dokumente sind die deutschen Versionen rechtsverbindlich; dies gilt insbesondere bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden zwischen solchen Rechtstexten oder Dokumenten.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen schriftlich, das Recht hierzu behalten wir uns vor. Änderungen setzen voraus, dass Sie nicht unangemessen benachteiligt werden, kein Verstoß gegen Treu und Glauben geschieht und der Änderung nicht widersprochen wird. Im Fall einer Änderung erfolgt eine Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit. Die Änderung wird wirksam, wenn ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird – hiernach werden die geänderten AGB gültig.

(2) Eine Abtretung dieses Vertrags an ein anderes Unternehmen wird vorbehalten. Sie wird einen Monat nach Absendung einer Abtretungsmitteilung über einen unserer Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – an Sie gültig. Sie haben im Fall einer Abtretung ein Kündigungsrecht, welches einen Monat nach Zugang der Mitteilung der Abtretung gilt. Alle uns eingeräumten Rechte gelten zugleich als unseren Rechtsnach

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.