Fast jeder nutzt oder konsumiert KI-Inhalte – ob im Alltag, im Unternehmen oder in der Agentur. Mit dem rasanten Einzug der Technologie wachsen jedoch auch die Herausforderungen, auf die der EU AI Act nun eine erste, wenn auch oberflächliche Antwort liefert.
Ab dem 2. August 2026 gilt mit Artikel 50 des EU AI Act eine gestaffelte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Das ist kein Randthema für Tech-Konzerne, sondern betrifft nahezu jedes Unternehmen, das KI sichtbar nach außen einsetzt. Höchste Zeit also, ein paar Dinge geradezurücken und zu erklären, warum das als Chance verstanden werden kann.
Was passiert ab dem 2. August 2026?
Der AI Act ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, wird aber stufenweise scharf geschaltet. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 erlangen ab dem 2. August 2026 unmittelbare Geltung in der gesamten EU, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf (Amtsblatt der Europäischen Union).
Artikel 50 ist dabei nicht eine einzelne Pflicht, sondern bündelt vier verschiedene Anforderungen. Für unsere Welt, also Marketing, Kommunikation und Markenführung, sind vor allem drei davon relevant:
- Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Wer auf einer Website mit einem KI-System interagiert, muss das erfahren, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist (anwalt.de).
- Deepfakes müssen offengelegt werden. Realistische, künstlich erzeugte Bilder, Töne oder Videos, die reale Situationen vortäuschen, sind klar und unterscheidbar zu kennzeichnen (TÜV Rheinland).
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind kennzeichnungspflichtig, wenn keine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat.
Und dann ist da die technische, maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte nach Absatz 2. Für Systeme, die schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren, verschiebt sich diese Frist nach dem „Digital Omnibus"-Entwurf voraussichtlich auf den 2. Dezember 2026 (artificialintelligenceact.eu).
Wichtig zu wissen für alle, die jetzt nervös auf ihre letzten ChatGPT-gestützten LinkedIn-Posts schauen: Die Kennzeichnungspflicht für Texte entfällt, wenn ein Mensch den Inhalt inhaltlich geprüft hat, also auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen, und eine klar benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein reines „Drüberlesen" oder eine Rechtschreibkorrektur genügt dafür allerdings nicht (LAUSEN Rechtsanwälte). Klassisches Marketing-Copywriting und unternehmenseigene Kommunikation fallen ohnehin in der Regel nicht unter den Tatbestand „öffentliches Interesse". Wer jetzt allerdings aufatmet und glaubt, Social Media sei eine regelfreie Zone, irrt sich gewaltig. Sobald Firmen KI-generierte Werbevideos, fotorealistische Grafiken oder künstliche Stimmen posten, um das eigene Unternehmen zu promoten, greift die Kennzeichnungspflicht in voller Härte. Die Grenze verläuft hier scharf entlang der Kommerzialität: Reine Privatpersonen sind zwar befreit, aber sobald Unternehmen oder geschäftlich agierende Influencer mit KI-Inhalten Reichweite aufbauen, müssen synthetische Medien als solche markiert werden. Ein KI-Video auf Instagram oder LinkedIn ohne Label wird damit zum direkten Abmahn- und Bußgeldrisiko.
Damit klar ist, worum es geht: Die Bußgelder bei Verstößen reichen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (TÜV Rheinland).
Und ... das ist gut?!
Jetzt könnte man die ganze Sache als Compliance-Bürde abtun, die uns Arbeit macht und Kunden verunsichert. Wir sehen das anders, und zwar aus einem Grund, der tief in unserem Selbstverständnis liegt.
Eine Marke lebt von Vertrauen. Sie lebt davon, dass das, was ein Unternehmen nach außen verspricht, mit dem übereinstimmt, was es tut. Genau hier setzt unser Markenversprechen an: Wir entwickeln Ideen, die eure Identität einfangen und ihr eine Bühne mit echtem, authentischem Handeln geben. Authentizität und Verschleierung passen schlecht zusammen.
Wer offen kommuniziert, dass ein KI-Avatar im Spiel ist oder ein Bild künstlich erzeugt wurde, wird eher als innovativ und transparent wahrgenommen. Das größere Risiko ist nicht die Offenlegung, sondern erwischt zu werden und dann als unehrlich dazustehen. Transparenz ist schlicht die bessere Markenstrategie.
Für euch als unsere Kunden, vor allem im technologie- und industrienahen B2B-Umfeld, bedeutet das etwas sehr Konkretes. Ihr verkauft an Menschen, die euch über Jahre vertrauen sollen; an Einkäufer, an technische Entscheider, an Partner mit langen Investitionszyklen. In diesem Umfeld ist Vertrauen kein Soft Factor, sondern Geschäftsgrundlage. Eine ehrliche, gut sichtbar gekennzeichnete KI-Nutzung schützt also nicht nur vor Bußgeldern, sondern zahlt direkt auf das ein, was eure Marke im Kern zusammenhält.
Wie wir bei MINT damit umgehen
Damit ihr versteht, dass wir nicht nur darüber reden: Wir haben unsere eigenen Prozesse längst darauf ausgerichtet. KI ist bei uns ein Werkzeug, kein heimlicher Ghostwriter. Jeder Text, jedes Konzept, jede Gestaltung durchläuft eine echte menschliche Kontrolle, bei der eine Person aus unserem Team die Verantwortung trägt. Das ist nicht nur juristisch sauber, sondern entspricht unserem Qualitätsanspruch: Eine gute Idee entsteht nicht auf Knopfdruck, sie braucht den richtigen Kontext und ein geschultes Auge.
Gleichzeitig bauen wir das Thema aktiv in unsere Beratung ein. Wenn wir mit euch über eine Website oder eine Kampagne sprechen, gehört die Frage der KI-Kennzeichnung künftig selbstverständlich dazu, von der Wahl der Kennzeichnungsposition bis zur sauberen Dokumentation im CMS.
Die Kennzeichnungspflicht ist gekommen, um zu bleiben. Wir können sie als Last sehen oder als das, was sie eigentlich ist: eine Einladung, ehrlich zu sein über die Art und Weise, wie wir heute arbeiten. Wenn ihr wissen wollt, wo euer Unternehmen steht und wie ihr KI-Kennzeichnung so umsetzt, dass sie eure Marke stärkt statt schwächt, dann lasst uns sprechen. Genau dafür sind wir da.


